
Parken ist für manche eine echte Herausforderung – Und das nicht nur für Frauen! –, mit einem Wohnmobil parken hingegen kann zu einer richtigen Kampfansage werden, je nachdem wo und wie du es abstellen möchtest. Heute wollen wir dir ein paar Möglichkeiten nennen, wo du wann und wie offiziell stehen aber auch wo, wann und wie du nicht stehen darfst. Hinzu kommen noch ein paar Tipps, wie du das Parken anstellen kannst, um nicht zur Lachnummer auf einem Platz zu werden beziehungsweise um ohne Kratzer und Beulen an den von dir auserwählten Platz gelangst.
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Wo und wie ist Parken mit dem Wohnmobil erlaubt – was ist verboten?
Beginnen wir mit der Definition von „Parken“: Laut StVO §12 parkst du, wenn du dein „Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten“ anhältst.
Okay, so weit so gut, nun jedoch zum erlaubten Parken, wobei du dir sicherlich bereits öfters die Fragen gestellt hast
- Wo darf ich überhaupt parken und wo nicht?
- Wie lange darf mein Wohnmobil wo stehen?
- Darf mein Wohnmobil auf meinem Grundstück beziehungsweise generell auf einem Privatgrundstück oder im Wohngebiet parken?
Wie in Deutschland üblich, gibt es auch bezüglich des Parkens eines Wohnmobils Vorschriften, Gesetze und andere Regelungen, die die Sache nicht unbedingt vereinfachen. Vor allem wissen viele von uns so manches nicht und erhalten eventuell aus Unwissenheit einen Strafzettel. Daher habe ich dir im Folgenden wichtigsten Dinge zum Thema zusammengetragen.
Grundsätzliche Vorschriften laut StVO
Willst du es genau wissen, schau beispielsweise in der StVO (Straßenverkehrsordnung) im §12 nach. Dieser besagt, dass du „eigentlich“ generell mit deinem Wohnmobil überall dort parken darfst, wo es auch für PKWs erlaubt ist beziehungsweise wo kein ausdrückliches Parkverbot für Wohnmobile besteht. Die Betonung liegt auf „eigentlich“, denn für „schwergewichtige“ Wohnmobile oder Fahrzeuge mit einem bestimmten Anhänger bestehen Sonderregelungen.
Genau gesagt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Parken auf öffentlichen Parkplätzen
Wie bereits oben erwähnt, kannst du dort parken, wenn du innerhalb der Markierungen bleibst und wenn kein Parkverbot für dich besteht.
Wenn du Pech hast, wird kontrolliert, und wenn du widerrechtlich auf einem Parkplatz stehst, musst du mit einem Buß- beziehungsweise Verwarnungsgeld rechnen. Solltest du zudem jemanden behindern, erhöht sich dieser Betrag, und wenn du gar länger als drei Stunden dort stehst, gibt es nochmals einen Aufschlag.
Das Chassis wurde aus dem Bereich der Nutzfahrzeuge entnommen und basiert auf einem Fahrgestell aus dem italienischen SEVEL-Werk, wo die Transporter Fiat Ducato, Peugeot Boxer und Citroën Jumper gebaut werden. Der E-Antrieb entstand in Kooperation der WOF mit dem schwäbischen Spezialisten für Elektromotoren EFA-S. Also kompetente Partner auf dem Gebiet des Fahrzeugaufbaus und der Fahrzeugtechnik.
(Halbseitiges) Parken auf Gehwegen
Dass du nicht ganz auf Gehwegen parken darfst, ist wohl keine Frage, daher reden wir hier natürlich von halbseitigem Parken, denn das ist stellenweise erlaubt, manchmal sogar durch Beschilderung vorgeschrieben (Zeichen 315). Wir haben jedoch mit dieser Art zu parken Probleme – jedenfalls die meisten von uns. Fakt ist, dass du nur auf dem Gehweg parken darfst, wenn dein Wohnmobil nicht schwerer als 2,8 t wiegt. Und welches Wohnmobil tut das schon!?
Parken im Wohngebiet beziehungsweise in Spielstraßen
Den Großteil der Wohnmobilisten betrifft das nicht, denn das würde bedeuten, dass du dein schwergewichtiges Wohnmobil eventuell nicht in deiner Straße parken dürftest. Zwar ist in oben erwähntem Paragraphen von „regelmäßigem“ Parken die Rede, aber was ist regelmäßig? Ich habe recherchiert und lediglich herausgefunden, dass das im juristischen Sinne „wiederholt“ bedeutet. Bleibt die Frage offen, was ist wiederholt?
In der Realität bedeuten diese beiden Vorgaben jedoch für die meisten Wohnmobile ein Aus.
Hinzu kommt, dass dein Wohnmobil nicht nur eine gültige TÜV-Plakette sowie ein gültiges Kennzeichen haben muss, sondern auch der gekennzeichnete Zeitraum auf einem Saisonkennzeichen eingehalten werden muss, wenn es auf öffentlichen Straßen oder Plätzen parkt. Wohnmobilhaltern, die außerhalb der entsprechenden Saison ihr Wohnmobil widerrechtlich stehen lassen, drohen Punkte in Flensburg und er muss die Kosten für den Abschleppdienst bezahlen.
Schwierig wird es, wenn die verkehrsberuhigte Zone beziehungsweise die Spielstraße (gekennzeichnet durch die Zeichen 325.1 und 325.2) wie in meinem Fall mit Blumenkübeln „verschönert“ sind, was sowohl die Durchfahrt für mich als auch erst recht das angemessene Parken aufgrund reduzierten Platzangebots enorm erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht.
Be- und Entladen sind jedoch laut Gesetz auch außerhalb der Markierungen erlaubt!
Parkplätze für Wohnmobile: nicht einfach zu finden
Wohnmobilisten kennen das Problem: Parkplätze für das Wohnmobil zu finden kann gerade in der Stadt oder in touristisch gut besuchten Reisezielen schwierig sein. Normale Parklücken für Automobile bzw. KFZ sind oft zu klein, zu eng und oder zu kurz. Spezielle Parkflächen für Camper und Reisemobile sind rar. Wo kann man als Wohnmobilfahrer also überhaupt sein Fahrzeug verkehrsgerecht abstellen?
Parken auf dem eigenen Grundstück
Möchtest du dein Wohnmobil auf deinem Privatgrundstück parken, gibt es hier (so gut wie) keinerlei Beschränkungen. Du darfst zeitlich unbegrenzt und sogar mit fehlender TÜV-Plakette beziehungsweise Saisonkennzeichen auf deinem eigenen Grund und Boden stehen, sofern du in den letzten beiden Fällen dein Fahrzeug nicht auf einer öffentlichen Straße bewegst. Anders sieht es aus, wenn du dein Wohnmobil erkennbar dauerhaft als Wohnraum oder gewerbliche Nutzfläche nutzt. Dann könnte dir das Abstellen verboten werden. Im Extremfall kann seitens der Baubehörden bei „baulichen Veränderungen“ wie etwa dem Aufbau eines Vorzeltes etc. eine Baugenehmigung verlangt werden.
Achte dabei unbedingt darauf, wen du zum Nachbarn hast, denn wenn sich dieser beschwert, weil ihm das Abstellen deines Wohnmobils auf deinem Grundstück nicht passt, und dich gar vor Gericht verklagt, kann er eventuell Recht bekommen.
Auch die Sichtbehinderung durch dein Wohnmobil kann zum Streitpunkt werden, selbst wenn dieses auf deinem Grundstück steht – hat jedoch keine rechtlichen Konsequenzen.
Parken des Wohnmobils auf einem anderen Privatgrundstück bedarf stets der Genehmigung des Grundstückseigentümers. Am besten in schriftlicher Form.
Wohnmobil vor dem Haus parken
Das Wohnmobil vor dem Haus zu parken ist zwar erlaubt, gibt aber häufig Probleme mit den Nachbarn!
Frei nach dem Zitat von Friedrich Schiller „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“, solltest du dich nicht nur gut mit deinem Nachbarn stellen sondern auch auf ihn Rücksicht nehmen.
Das gilt ebenso fürs Abstellen deines Wohnmobils, egal ob auf deinem eigenen Grundstück, auf dem Mieterparkplatz oder auf der Straße. Handele hierbei nicht nur nach Recht und Unrecht sondern nach dem Prinzip: Wolltest du, dass dein Nachbar sein Wohnmobil so abstellt wie du, wenn du an seiner Stelle wohnen würdest? Kannst du das getrost mit Ja beantworten, hast du wahrscheinlich alles richtig gemacht.
Hierzu ein paar praktische Fragen mit ebenso praktischen Antworten:
Parken zum Übernachten
Zu diesem Thema haben wir bereits mehrfach etwas geschrieben, jedoch noch einmal zur Erinnerung: Es gilt, dass du zur Wiederherstellung beziehungsweise Erhaltung deiner Fahrtüchtigkeit überall dort übernachten darfst (maximal 10 Stunden), wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Voraussetzung: Kein campingähnliches Verhalten!
Wie lange darf ich mit dem Wohnmobil wo parken?
Die folgenden Informationen beziehen sich natürlich darauf, dass keine Beschilderung oder anderweitige zeitliche Begrenzung das Parken reglementieren. Ansonsten lässt sich die Frage leicht beantworten:
Weitere wichtige Informationen zum Parken mit Wohnmobilen
Wichtig sind weitere Informationen:
- Das Parkverbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen für Wohnmobile über 7,5 t gilt innerörtlich zudem für Erholungs- und Kurgebiete sowie für Klinikbereiche.
- Wohnmobile über 3,5 t müssen nachts beleuchtet sein, wenn sie am Straßenrand parken. Alternativ dazu können ordnungsgemäß am Wohnmobil angebrachte, genormte, weiß-rot-gestreifte und Licht reflektierende Parktafeln zur Anwendung kommen.
- Wohnmobile unter 3,5 t benötigen keine Beleuchtet, wenn die Straße entsprechend ausgeleuchtet ist.
- Laut StVO §12 Abs. 3, 3a und 3b ist das Parken für uns an folgenden Stellen untersagt:
- über Gullis, vor Hydranten und Bordsteinabsenkungen
- vor Kreuzungen beziehungsweise Einmündungen im Bereich von 5 m
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten; bei schmalen Straßen ebenso auf der gegenüberliegenden Straßenseite
- Parken in freier Natur außerhalb vorhandener Parkplätze ist verständlicherweise aus Pflanzen- und Tierweltschutzmaßnahmen untersagt, vor allem in Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
- Parke möglichst nicht in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen. Dort sind die Verkehrsteilnehmer, die am wenigsten in der Lage sind, bei eingeschränkter Sicht durch dein Wohnmobil sicher über die Straße zu gelangen.
- Da in anderen Ländern manchmal andere Verkehrs- also auch Parkregeln gelten, solltest du dich vor Reiseantritt nach den geltenden Bestimmungen erkundigen.
Parken auf Autobahnraststätten kann recht kompliziert sein:
Richtig einparken mit dem Wohnmobil: Vorgehen und Tipps
Dieser Punkt richtet sich in erster Linie an Wohnmobil-Neulinge, denen die Fahrpraxis – vor allem die mit einem Wohnmobil – fehlt. Aber auch an die Beifahrer, denen bestenfalls ebenso eine verantwortungsvolle Aufgabe zukommt.
Zunächst einmal: Auch wenn das Wohnmobil (wesentlich) größer ist als dein PKW und nicht nur unübersichtlicher, wegen fehlender Fensterfronten, vielleicht aber auch aufgrund eines älteren Modells keine Hilfsmittel wie Parkassistent (Park Assist) besitzt, es besteht kein Grund zur Panik.
Oberste Gebote sind:
Wohnmobil einparken: Schritt für Schritt
Wenn du diese vier Punkte beachtest, klappt es besonders gut, wenn zu zusätzlich folgende Tipps beherzigst:
- Stell die Seitenspiegel richtig ein – kleinere Camper besitzen glücklicherweise zusätzlich noch einen Innenspiegel und eine Heckscheibe (Sollte eigentlich bereits vor jeder Abfahrt gemacht sein!). Ratsam ist die zusätzliche Anbringung eines Weitwinkelspiegels, falls noch nicht vorhanden. Richtig eingestellt sind die Spiegel, wenn
- du die hinteren „Ecken“ deines Wohnmobils siehst,
- dein Weitwinkelspiegel den Blick auf dein Hinterrad freigibt.
- Sei nicht zu stolz, hol dir Hilfe! Ideal ist, wenn du einen erwachsenen Beifahrer hast, der aussteigt und dich einweisen kann. Aber auch andere Wohnmobilfahrer am Platz sind stets gerne behilflich. Dabei gilt, dass der Helfer
- vorab eine Absprache bezüglich Gestik und Befehlen mit dir trifft.
- alle möglichen Hindernisse sowie andere herannahende Verkehrsteilnehmer im Blick hat und dich rechtzeitig warnt.
- stets so steht, dass du ihn sehen kannst. Niemals direkt hinter dem Wohnmobil!
- Schalte für die Dauer des Parkens dein Radio beziehungsweise generell alle unnötigen Geräuschkulissen im Wohnmobil aus und öffne deine Scheibe, damit du rechtzeitig mit Helfern oder Umstehenden kommunizieren kannst.
- Vergiss die Höhe deines Wohnmobils nicht! Das gilt keinesfalls nur für Alkovenfahrzeuge, auch andere sind in der Regel höher als ein PKW. Speziell Äste, aber auch Regenrinnen oder Dachüberstände bei Parkplätzen, die eng an einem Gebäude liegen, sind hinderlich und können am Wohnmobil große Schäden anrichten. Weise auch deinen Helfer darauf hin.
- Falls Dein Wohnmobil eine Rückfahrkamera hat, nutze sie und stelle sicher, dass sie immer funktioniert und die Linse sauber ist, damit Du ein gutes Bild des hinteren Bereichs auf dem Bildschirm hast. Falls Du keine hast, kannst Du hier alles zum Thema Rückfahrkamera nachrüsten lesen.