
So ziemlich jeder Campingbegeisterte dürfte in den vergangenen Jahren mehrfach einem der Roadfans-Fahrzeuge begegnet sein – auf der Straße oder auf dem Campingplatz. Meist kleine ausgebaute VW-T6-Camper, aber in letzter Zeit auch vermehrt größere Teilintegrierte oder Alkoven-Wohnmobile, vornehmlich Pössl, Sunlight und ähnliche Modelle. Seit Freitag ist aber nun wohl der Ofen aus und die Roadfans GmbH hat Insolvenz angemeldet.
Auf der offiziellen Facebook-Seite ist seit heute auch das offizielle Statement des Betreibers zu lesen:
Beim Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 68/24 ist das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 19082 eingetragenen Roadfans GmbH, Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Philipp Harmes, Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach, am 18.10.2024, um 09:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO).
Was bedeutet die Roadfans Insolvenz für Mieter?
Hier muss zunächst unterschieden werden, ob ein aktives Mietverhältnis in Nutzung besteht, oder ein für die Zukunft anstehendes Mietverhältnis besteht. Bei aktiven Mietverhältnissen bestehen aktuell seitens vieler Mieter Bedenken, ob die Kautionen, welche hinterlegt wurden, auch wieder zurückgezahlt werden. Bei zukünftigen Mietern stellt sich die Frage, ob An- oder Vorabzahlungen (inkl. Kautionen) wieder zurückerstattet werden, da das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Derzeit gibt es dazu seitens der Roadfans GmbH noch keine offiziellen Aussagen. Für betroffende Roadfans-Kunden empfiehlt sich daher möglicherweise das Hinzuziehen eines entsprechenden Fachanwalts.
Roadfans reagieren besorgt und verärgert
In diversen Wohnmobil-Gruppen auf Facebook, aber auch unter dem Post mit der Insolvenzbekanntmachung häufen sich die Kommentare verärgerter und besorgter Mieter:

Wie läuft eine Insolvenz im Fall der Roadfans GmbH ab?
Eine GmbH-Insolvenz verläuft in Deutschland sehr strukturiert nach gesetzlich vorgeschriebenen Prozessen, bei denen die Interessen der Gläubiger gewahrt und die Vermögenswerte des Unternehmens bestmöglich verwertet werden sollen. Deswegen ist es auch ratsam im Fall der Roadfans Insolvenz nun erstmal Ruhe zu bewahren – auch wenn das als Betroffener natürlich sehr schwer fällt.
Die Insolvenz-Bekanntmachung ist ein rechtlich notwendiger Schritt für eine GmbH und bedeutet zunächst erst einmal nur, dass das Unternehmen ind er aktuellen Situation zahlungsunfähig ist. In vielen Fällen springen Investoren ein, oder Wettbewerber kaufen das Unternehmen, um es weiterzuführen. Dann erhalten auch die Kunden das Geld zurück – wenn auch verspätet, denn der Insolvenz-Prozess an sich ist langwierig.
Der Ablauf einer Insolvenz einer GmbH in Deutschland ist streng durch das deutsche Insolvenzrecht (Insolvenzordnung, InsO) geregelt. Der Prozess umfasst verschiedene Phasen und folgt einem strukturierten Ablauf, der sowohl den Gläubigern als auch dem insolventen Unternehmen (GmbH) faire Möglichkeiten bietet. Im Folgenden haben wir mal versucht die wichtigesten Schritte eines typischen Insolvenzverfahrens für eine GmbH in Deutschland zu beschreiben:
1. Insolvenzantrag
Der erste Schritt im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzantrag. Dieser Antrag kann von verschiedenen Parteien gestellt werden:
- Geschäftsführer der GmbH (Pflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, in diesem Fall durch Jan Philipp Harmes)
- Gläubiger, die Ansprüche gegen die GmbH haben
Es gibt eine Insolvenzantragspflicht, d.h., der Geschäftsführer muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Versäumt der Geschäftsführer dies, drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen. Wir gehen einfach mal davon aus, dass die Roadfans GmbH das im gesetzlichen Rahmen erledigt haben.
2. Prüfung durch das Insolvenzgericht
Nach dem Eingang des Insolvenzantrags prüft das Insolvenzgericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genug Masse (Vermögen) vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Zu den möglichen Insolvenzgründen gehören:
- Zahlungsunfähigkeit: Die GmbH ist nicht mehr in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: Die GmbH wird in absehbarer Zeit voraussichtlich zahlungsunfähig.
- Überschuldung: Das Vermögen der GmbH reicht nicht mehr aus, um die bestehenden Schulden zu decken.
Diese Punkte sind wichtig für betroffene Mieter! Auch bei „drohender Zahlungsunfähigkeit“ muss der Geschäftsführer die Insolvenz bekannt machen. Heißt auch: es ist noch Geld vorhanden und Kautionen könnten rein theoretisch zurück bezahlt werden. Mehr Details dazu gibt es aktuell seitens Roadfans und Amtsgericht noch nicht.
3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wenn das Insolvenzgericht den Insolvenzgrund bestätigt und genügend Masse vorhanden ist, wird das Insolvenzverfahren gegen die Roadfans GmbH offiziell eröffnet. Die Eröffnung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht, und die Gläubiger werden zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird ernannt, der die Geschäftsführung unterstützt oder ersetzt, um sicherzustellen, dass keine weiteren Vermögenswerte verschleudert werden.
4. Bestellung des Insolvenzverwalters
Das Gericht bestellt dann einen Insolvenzverwalter für die Roadfans GmbH, der die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt. Die bisherigen Geschäftsführer verlieren in der Regel ihre Verfügungsbefugnis. Der Insolvenzverwalter untersucht die wirtschaftliche Situation der GmbH und entscheidet, ob Roadfans saniert, in Teilen verkauft oder liquidiert werden soll.
5. Insolvenztabelle und Gläubigerversammlung
Die Roadfans-Gläubiger werden erst dann aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden. Der Insolvenzverwalter überprüft diese Forderungen und erstellt eine Insolvenztabelle, die alle anerkannten Forderungen enthält.
Nach der Erstellung der Tabelle findet eine Gläubigerversammlung statt. Diese Versammlung entscheidet mit dem Insolvenzverwalter über den weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere, ob eine Sanierung, ein Insolvenzplan oder eine Zerschlagung der GmbH angestrebt wird.
6. Verwertung der Vermögenswerte der Roadfans GmbH
Der Insolvenzverwalter beginnt nun mit der Verwertung der Vermögenswerte der Roadfans GmbH. Dies kann durch den Verkauf einzelner Unternehmensbereiche, des gesamten Unternehmens oder durch die Liquidation und den Verkauf des Anlage- und Umlaufvermögens erfolgen. Die erzielten Erlöse werden später an die Gläubiger/Mieter verteilt.
7. Verteilung an die Gläubiger
Nach der Verwertung der Vermögenswerte werden die Erlöse entsprechend der Rangfolge der Gläubigeransprüche verteilt. Zunächst werden die Verfahrenskosten beglichen, dann kommen die gesicherten Gläubiger (z.B. Banken mit Grundpfandrechten), und schließlich die ungesicherten Gläubiger (z.B. Lieferanten). Falls nach der Auszahlung an alle Gläubiger noch Vermögenswerte übrig bleiben, fließen diese an die Gesellschafter – das ist aber eher selten der Fall.
8. Schlussbericht und Aufhebung des Verfahrens
Am Ende des Insolvenzverfahrens legt der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht vor, der die Ergebnisse des Verfahrens dokumentiert. Nach der Genehmigung durch das Gericht und die Gläubiger wird das Verfahren offiziell beendet. Das Insolvenzgericht hebt das Insolvenzverfahren auf, und die GmbH wird gegebenenfalls aus dem Handelsregister gelöscht, sofern sie vollständig liquidiert wurde.
9. Restschuldbefreiung (für natürliche Personen)
Diese Phase betrifft vor allem natürliche Personen, z.B. Geschäftsführer einer insolventen GmbH, die gegebenenfalls für bestimmte Schulden privat haften. In einem Insolvenzverfahren über eine GmbH gibt es jedoch keine Restschuldbefreiung für die GmbH als juristische Person.
Fazit – Ruhe bewahren und abwarten
Ja, es fällt schwer, wenn man selber betroffen ist und tausende Euro möglicherweise nicht mehr zurück bezahlt werden. Trotzdem gibt es aktuell „nur“ die Insolvenzbekanntmachung bzw. die Ankündigung des Amtsgerichts, das sogenannte Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet zu haben.
Ansonsten gibt es noch keinerlei weitere Detailinformationen. Der Wohnmobilmarkt und auch die Vermietungen haben ein ziemliches Auf und Ab erlebt in den letzten 5 Jahren. Das ist unternehmerisch nicht immer einfach, zumal die Investitionen in die Flotte nicht zu unterschätzen sind. Selbst kleine Marktbewegungen nach unten, sind gerade für StartUps, aber auch für GrownUps dann schnell in finanzieller Hinsicht existenzbedrohend. Trotzdem steckt viel Potential darin – was sich andere Marken in diesem Segment wahrscheinlich nicht entgehen lassen möchten. Es ist zu früh, hier konkrete Vermutungen zu äußern, aber die Chancen, dass z.B. ein McRent (Teil der Hymer Gruppe) am Ende Roadfans übernimmt sind auf jeden Fall da.
Ebenfalls ist es sicher nicht aussichtslos, dass sich Investoren finden, die mit einer ordentlichen Finanzspritze kurzfristig für den Weiterbetrieb und die Abwendung der Insolvenz sorgen – und das Unternehmen dann neu aufstellen oder restrukturieren. Und vielleicht findet sich ja ein Automobilhersteller, der den Kundenstamm und die Marke Roadfans übernehmen wird.
Das wird natürlich alles nicht von heute auf morgen passieren, aber es ist sicher nicht zielführend und hilfreich ein Unternehmen auf Grund einer ersten Bekanntmachung auch für tot zu erklären. Insolvenz sind immer unschön – unsere Redaktion wünscht der Roadfans GmbH viel Kraft! Wir drücken die Daumen, dass es irgendwie weitergeht.